Unser Konzept

Gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit

(seit Januar 2019)

Seit Januar 2019 fordern wir
ein effektives Gesetz
gegen Obdach- und
Wohnungslosigkeit!

  • In Deutschland gibt es ca. 40 000 bis 50 000 Bürger, die obdachlos sind – ohne eine Wohnung und ohne eine feste Unterkunft – vor allem auf der Straße, unter Brücken und in Parks ausharrend!

    Obdach- und Wohnungslosigkeit
    muss als starke Missachtung der Menschlichkeit bewertet werden!

  • In den letzten Jahren sind alleine in Deutschland ca. 300 unserer Mitbürger durch Erfrierungen zu Tode gekommen (ohne die Dunkelziffer).

  • Jeder Bürger muss das menschliche Recht auf eine würdebeachtende Wohnung haben, mit der die Privatsphäre ausrei- chend Platz und Schutz erhält!

  • Kein Bürger darf aus seiner Wohnung gedrängt werden.
    In aller Regel liegt die wahre Ursache für Konflikte oder Zahlungsunfähigkeit bei den völlig unausgewogenen Gesellschaftsver- hältnissen – z. B. überdimensionaler Büro- kratismus, einengende Vorschriften und Zwänge, Vorenthalten ausreichender, fi- nanzieller Mittel, beständiger Leistungs- druck.
    Daraus entwickelt sich immer wieder eine zwischenmenschliche Anonymität, die letztlich dazu führt, dass viele unserer Mitbürger
    auf unterschiedlichste Weise im Stich gelassen werden …

    Der willkürlich geschaffene “Teufelskreis” schwächt die Entscheidungskraft und auch die menschliche, körperliche Energie der jeweils betroffenen Bürger erheblich, mit der unweigerlichen Folge, dass es ihnen sehr schwer fällt, das Mietverhältnis entsprechend aufrecht halten zu können.

  • Verstärkend kommt hinzu, dass einige Hausbe- sitzer/Vermieter schlicht zu wenig soziales Verständnis für Mieter aufbringen – genauso, wie manche der sogenannten Wohnungsbau- und Immobiliengesellschaften, die in einigen Fällen ebenfalls  kaum Rücksicht auf das Menschliche nehmen.

Es liegt vor allem an
den bürgerbenachteiligenden Gesetzes-
und Wirtschaftsverhältnissen,

die Obdach- und Wohnungslosigkeit
ganz grundsätzlich erst ermöglichen.

  • In Deutschland gibt es ungefähr 300 000 Bürger und ca. 400 000 asylsuchende Bürger, die wohnungslos sind, unterge- bracht z. B. bei Freunden,  auf Camping- plätzen, anderen Unterkünften mit mini- malster Ausstattung und in kasernen- ähnlichen Gebäuden mit niedrigsten Stan- dards.
    Informationsquellen für die Zahlen: BAG Wohnungslosenhilfe e.V.; zeitonline-wohnungslos; berlin030.de

  • Kein Mensch darf nur über Arbeit und Ansehen definiert werden. 

    Jeder von uns ist dazu aufgerufen,
    stets der Menschlichkeit
    den Vorrang zu geben!

  • Kann ein Bürger/Mieter die Miete nicht zahlen, darf er nicht einfach auf die Straße gesetzt werden!
    Hier müssen einvernehmliche Gespräche zwischen Mieter und Vermieter stattfinden. Besteht zwischen beiden kein verbindliches Verhältnis, müssen Personen von der Ge- meinde- oder Stadtverwaltung hinzu- gezogen werden, welche die Funktion einer Schlichtung übernehmen.

  • Vorübergehend und bei nachweisbarer Zahlungsunfähigkeit, muss die Miete von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung als Ersatzleistung übernommen werden – solange, bis der Mieter entweder die Miete wieder zahlen kann oder eine andere, würdebeachtende Wohnung gefunden hat, deren Miete für ihn bezahlbar ist.

  • Die ausgrenzende, würdeverletzende “Zwischen- lösung”, die zudem oftmals zur „Dauerlösung“ wird (abgeschoben sein), die Unterbringung in eine sogenannte Obdachlosenunterkunft, muss dabei ohne Wenn und Aber ausgeschlossen sein!

  • Löhne, Mindestrente und soziale Ausgleichs- zahlungen müssen den Lebenshaltungskosten tatsächlich angepasst werden.
    Dabei muss es die ernsthafte Aufgabe der verantwortlichen Berufspolitiker sein, wirklich genau zu regeln, dass die Lebenshaltungskosten (dazu gehören auch die Mieten) nicht immer wieder einer willkürlichen Verteuerung aus- gesetzt sind!

  • Es ist auch keinesfalls in Ordnung, dass z. B. die Grundsteuer auf die Mieten umgelegt werden kann!
    Grundstücke besitzen die Eigentümer, und sie sind es auch, die daraus die entsprechenden, finanziellen Vorteile ziehen.