Was sollen die Begriffe Legislative, Judikative und Exekutive bedeuten?
Legislative (lat. = beschließen von Gesetzen) – beschreibt die amtlichen Stellen, z. B. Bundestag, Bundesrat und Landesparlament, die Gesetze beschließen können …
Judikative (lat. = Recht sprechen) – beschreibt die Aufgabe/Tätigkeit, rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu können. Dies soll durch Gerichte bzw. durch Richter gewähr- leistet sein …
Exekutive (lat. = ausführen) – beschreibt sowohl das Tun der Re- gierung als auch aller anderen, ausführenden Ämter und Organe, wie z. B. Polizei, Gerichte, Bundeswehr …
Das Wort „Gewalt“
passt in keinem Falle,
denn es widerspricht der Förderung
einer menschlichen Gemeinschaft!