Unser Konzept

Mehr Respekt
für unsere älteren Mitbürger

 

Der natürliche Wunsch jedes Bürgers ist es, ein würdebeachtendes Dasein bis zum Lebens- ende führen zu können.

Dazu braucht es seitens der Berufspolitiker und auch der Allgemeinheit die konkrete Förderung einer menschlichen Gemeinschaft, die ihre täglichen Aufgaben und Entscheidungen in allen Lebensbereichen mit bewusster Sinnhaftigkeit wahrnimmt.

  • Soziale Berufe, insbesondere jene, die mit der Pflege von älteren Bürgern einhergehen, müssen den Kindern und Jugendlichen durch Schulunterricht und sichtbare Öffent- lichkeitsarbeit regelmäßig ins Bewusstsein gerückt werden.

  • Nichtselbstständige Arbeit und Beschäfti- gungszeiten müssen unmissverständlich auf das Gesamtwohl der Familien abgestimmt sein, um eine Vernachlässigung bei Ange- hörigen – vor allem folgenschwere – zu vermeiden.

  • Die Beachtung der menschenspezifischen Eigenschaften muss bei allen Bürgern zu jeder Zeit im Mittelpunkt stehen. Im Sinne unserer älteren Mitmenschen müssen insbesondere die Grundbedürfnisse Nah- rung, Zuneigung, Geborgenheit, das Mit- teilungsgrundbedürfnis, Anerkennung, Har- monie und Freie Meinungsäußerung stetige Aufmerksamkeit erhalten.

  • Die ambulante Pflege muss in allen Bereichen eine deutlich höhere Wert- schätzung erhalten und zweifelsfrei zum Wohle der jeweils pflegebedürftigen Bürger gestaltet sein. Hierbei bedarf es gleichzeitig einer viel engeren Zusammenarbeit mit Angehörigen und Hausärzten.

    Die Pflege von älteren Mitbürgern zu Hause muss im Sinne der Würde viel stärker gefördert werden!

  • Die Unterbringung eines älteren, pflege- bedürftigen Bürgers in ein Pflegeheim sollte nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn zu Hause alle Möglichkeiten aus- geschöpft sind.

  • Es ist die Würde der älteren und pflegebe- dürftigen Menschen, die im Vordergrund stehen muss – nicht die Gewinnmaxi- mierung!

    Diesbezüglich muss es die menschliche Pflicht der Berufspolitiker und der Kranken- kassen sein, ernsthaft alles dafür zu tun, dass sowohl in Pflegeheimen als auch bei ambulanten Pflegediensten zu jeder Tages- und Nachtzeit genügend Mitarbeiter zu- gegen sind.

  • Die Mitarbeiter von ambulanten Pflege- diensten und in Pflegeheimen müssen ein tatsächlich angemessenes Festgehalt bekommen – der Schwere dieses Berufes entsprechend.
    Die Dienstzeit sollte ein tägliches Stun- denpensum von maximal 5 Stunden nicht überschreiten.

  • Zur Beachtung der Würde gehört selbst- verständlich auch die abwechslungsreiche, gesunde Gestaltung der täglichen Mahl- zeiten.

  • Es fehlt keineswegs an Geld, sobald die richtigen Prioritäten im Sinne der Mensch- lichkeit gesetzt werden! Deshalb sollte der finanzielle Eigenanteil von Pflegebedürf- tigen sowohl bei der ambulanten Pflege als auch in den Pflegeheimen nicht über die jeweilige Höhe der Rente (Altersruhegeld) und dem Pflegegradsatz hinausgehen.