Unser Konzept

Mehr Respekt
für unsere älteren Mitbürger

 

Der natürliche Wunsch jedes Bürgers ist es, ein würdebeachtendes Dasein bis zum Lebens- ende führen zu können.

Dazu braucht es seitens der Berufspolitiker und auch der Allgemeinheit die konkrete Förderung einer menschlichen Gemeinschaft, die ihre täglichen Aufgaben und Entscheidungen in allen Lebensbereichen mit bewusster Sinnhaftigkeit wahrnimmt.

  • Soziale Berufe, insbesondere jene, die mit der Pflege von älteren Bürgern einhergehen, müssen den Kindern und Jugendlichen durch Schulunterricht und sichtbare Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig ins Bewusstsein gerückt werden.

  • Nichtselbstständige Arbeit und Beschäftigungs- zeiten müssen unmissverständlich auf das Gesamtwohl der Familien abgestimmt sein, um eine Vernachlässigung bei Angehörigen – vor allem folgenschwere – zu vermeiden.

  • Die Beachtung der menschenspezifischen Eigen- schaften muss bei allen Bürgern zu jeder Zeit im Mittelpunkt stehen. Im Sinne unserer älteren Mitmenschen müssen insbesondere die Grund- bedürfnisse Nahrung, Zuneigung, Geborgenheit, das Mitteilungsgrundbedürfnis, Anerkennung, Harmonie und Freie Meinungsäußerung stetige Aufmerksamkeit erhalten.

  • Die ambulante Pflege muss in allen Bereichen eine deutlich höhere Wertschätzung erhalten und zweifelsfrei zum Wohle der jeweils pflegebedürftigen Bürger gestaltet sein. Hierbei bedarf es gleichzeitig einer viel engeren Zu- sammenarbeit mit Angehörigen und Haus- ärzten.

    Die Pflege von älteren Mitbürgern zu Hause muss im Sinne der Würde viel stärker gefördert werden!

  • Die Unterbringung eines älteren, pflegebedürf- tigen Bürgers in ein Pflegeheim sollte nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn zu Hause alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

  • Es ist die Würde der älteren und pflegebe- dürftigen Menschen, die im Vordergrund stehen muss – nicht die Gewinnmaximierung!

    Diesbezüglich muss es die menschliche Pflicht der Berufspolitiker und der Krankenkassen sein, ernsthaft alles dafür zu tun, dass sowohl in Pflegeheimen als auch bei ambulanten Pflege- diensten zu jeder Tages- und Nachtzeit ge- nügend Mitarbeiter zugegen sind.

  • Die Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten und in Pflegeheimen müssen ein tatsächlich angemessenes Festgehalt bekommen – der Schwere dieses Berufes entsprechend.
    Die Dienstzeit sollte ein tägliches Stundenpen- sum von maximal 5 Stunden nicht über- schreiten.

  • Zur Beachtung der Würde gehört selbstver- ständlich auch die abwechslungsreiche, gesunde Gestaltung der täglichen Mahlzeiten.

  • Es fehlt keineswegs an Geld, sobald die richtigen Prioritäten im Sinne der Mensch- lichkeit gesetzt werden! Deshalb sollte der finanzielle Eigenanteil von Pflegebedürftigen sowohl bei der ambulanten Pflege als auch in den Pflegeheimen nicht über die jeweilige Höhe der Rente (Altersruhegeld) und dem Pflege- gradsatz hinausgehen.